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Das Grundgesetz Artikel 3

Last updated on 2024-02-18

Nach dem Grundgesetzt Art 3 (3): „Darf niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Bei Unternehmen, die Themen wie diese, wie zum Beispiel Diversity und Inklusion, noch einmal explizit in ihr Leitbild aufnehmen, frage ich mich, ob die Aufnahme dieser Begriffe in das Leitbild tatsächlich etwas bewirkt.

Würde man nicht vielleicht mit:
„Wir gehen miteinander respektvoll um und achten …“
mehr erreichen?

Es geht nicht nur um die Einhaltung des Gesetzes, sondern mehr um das respektvolle Miteinander.

Die Funktion eines Leitbildes ist klar: Es formuliert die grundsätzliche Richtung eines Unternehmens.

Mitarbeitende leiten im täglichen Geschäft sinnvolle Handlungen ab und gewinnen das Gefühl, einen sinnvollen Beitrag zu dessen Erreichung beitragen zu können – und zu wollen.

Wer sich auf eine offene Stelle im Unternehmen bewirbt, kann dem Leitbild die Haltung des Unternehmens entnehmen. Als Bewerberin kann es wichtig sein, auf diesen Aspekt zu achten. Ist es ausreichend, das Leitbild nur zu lesen oder wäre es nicht sinnvoll, im Bewerbungsgespräch darüber zu reden und Fragen zu stellen? 

Arbeitgeberinnen sollten auf ihre Selbstdarstellung in Bewerbungsgesprächen und Stellenanzeigen achten, wenn sie für Frauen attraktiv sein wollen. Das Leitbild sollte auch mit diesen Darstellungen übereinstimmen.

Wer gegen genderspezifische Diskriminierung vorgehen will, kann viel tun.
Hier einige Beispiele:

  • Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit
  • Flexible Arbeitszeiten und Teilzeit anbieten
  • Kinderbetreuung anbieten
  • Gleiche Karrierechancen für Männer und Frauen
  • Eine diverse und inklusive Unternehmenskultur fördern
  • Frauen zur Übernahme von Führungsposition ermutigen. Mentoring und Coaching anbieten

Es sollte keinen mehr überraschen, wenn eine junge Mutter bessere Leistungen erbringt als ihre männlichen Kollegen oder ein junger Vater und Leistungsträger Teilzeit beantragt.

Veröffentlicht in Handlungsmöglichkeiten Information